Netzbetreiber als Schlüsselpartner: Kooperationsmodelle und Gewinnbeteiligungen
- AFAX POWER

- Dec 25, 2025
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Netzbetreiber entwickeln sich von reinen Infrastruktur-Anbietern zu aktiven Partnern in Ladeinfrastruktur-Projekten. Durch ihre einzigartige Marktposition und technische Expertise können sie entscheidend zum Erfolg von Lade-Projekten beitragen. Kooperationen mit Netzbetreibern reduzieren Risiken und verbessern die Wirtschaftlichkeit von Investitionen.

Kooperationsmodelle:
Netzanschluss-Partnerschaften:
Netzbetreiber übernimmt Planung und Kosten für Netzanschluss
Investoren zahlen pauschale Anschlussgebühr
Beispiel: EnBW in Deutschland - "All-inclusive" Netzanschluss für 15.000 Euro
Joint Ventures:
Gemeinsame Gründung von Betreibergesellschaften
Netzbetreiber bringt Netzexpertise, Investor bringt Kapital und Betriebserfahrung
Beispiel: Tennet + Fastned in den Niederlanden
Flexibilitäts-Partnerschaften:
Netzbetreiber nutzt Ladeinfrastruktur für Netzdienstleistungen
Zahlungen für Lastmanagement und Frequenzregelung
Beispiel: National Grid in UK - 50£/kW/Jahr für bereitgestellte Flexibilität
Eigenverbrauchs-Communities:
Netzbetreiber ermöglicht lokale Energiegemeinschaften
Günstigerer Netzanschluss für autarke Systeme
Beispiel: E.ON SolarCloud mit integrierter Ladeinfrastruktur
Technische Vorteile der Kooperation:
Vorrangiger Netzanschluss: Beschleunigte Genehmigungsverfahren
Kostengünstiger Anschluss: Günstigere Tarife für Großkunden
Netzstabilität: Aktives Lastmanagement durch Netzbetreiber
Zukunftssicherheit: Frühzeitige Information über Netzausbaupläne
Finanzielle Vorteile:
Reduzierte Investitionskosten: Netzbetreiber beteiligen sich an Investitionen (typisch 20-40%)
Geringere Betriebskosten: Günstigere Netzentgelte
Zusätzliche Einnahmen: Gewinnbeteiligung an Netzdienstleistungen
Risikoteilung: Netzbetreiber übernehmen bestimmte Risiken
Gewinnbeteiligungsmodelle:
Umsatzbeteiligung: Netzbetreiber erhalten 5-15% der Ladeeinnahmen
Fixum: Jährliche Pauschalzahlung für bereitgestellte Dienstleistungen
Performance-basiert: Zahlungen abhängig von Qualität der Netzdienstleistungen
Kapitalbeteiligung: Netzbetreiber beteiligen sich direkt am Eigenkapital
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Unbundling-Vorschriften: Trennung von Netz und Vertrieb muss gewahrt bleiben
Diskriminierungsverbot: Gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer
Regulatorische Genehmigung: Kooperationen müssen von Regulierungsbehörden genehmigt werden
Beispiel-Kooperationen:
Deutschland: 50Hertz + Allego - 200 Schnellladestationen entlang der Autobahnen
Frankreich: RTE + TotalEnergies - 150 Ladeparks mit Netzdienstleistungen
USA: PG&E + Electrify America - 500 Ladepunkte in Kalifornien
Renditeverbesserung: Durch Kooperationen mit Netzbetreibern können sich die Renditen von Lade-Projekten um 2-4 Prozentpunkte verbessern. Gleichzeitig reduziert sich das Risikoprofil deutlich.
Für AFAX POWER bieten Partnerschaften mit Netzbetreibern die Chance, von deren Infrastruktur und Expertise zu profitieren. Besonders attraktiv sind Kooperationen bei großen Projekten entlang von Autobahnen oder in Netzengpassgebieten.




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