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Netzbetreiber als Schlüsselpartner: Kooperationsmodelle und Gewinnbeteiligungen


Netzbetreiber entwickeln sich von reinen Infrastruktur-Anbietern zu aktiven Partnern in Ladeinfrastruktur-Projekten. Durch ihre einzigartige Marktposition und technische Expertise können sie entscheidend zum Erfolg von Lade-Projekten beitragen. Kooperationen mit Netzbetreibern reduzieren Risiken und verbessern die Wirtschaftlichkeit von Investitionen.

Kooperationsmodelle:

  1. Netzanschluss-Partnerschaften:

    • Netzbetreiber übernimmt Planung und Kosten für Netzanschluss

    • Investoren zahlen pauschale Anschlussgebühr

    • Beispiel: EnBW in Deutschland - "All-inclusive" Netzanschluss für 15.000 Euro

  2. Joint Ventures:

    • Gemeinsame Gründung von Betreibergesellschaften

    • Netzbetreiber bringt Netzexpertise, Investor bringt Kapital und Betriebserfahrung

    • Beispiel: Tennet + Fastned in den Niederlanden

  3. Flexibilitäts-Partnerschaften:

    • Netzbetreiber nutzt Ladeinfrastruktur für Netzdienstleistungen

    • Zahlungen für Lastmanagement und Frequenzregelung

    • Beispiel: National Grid in UK - 50£/kW/Jahr für bereitgestellte Flexibilität

  4. Eigenverbrauchs-Communities:

    • Netzbetreiber ermöglicht lokale Energiegemeinschaften

    • Günstigerer Netzanschluss für autarke Systeme

    • Beispiel: E.ON SolarCloud mit integrierter Ladeinfrastruktur

Technische Vorteile der Kooperation:

  • Vorrangiger Netzanschluss: Beschleunigte Genehmigungsverfahren

  • Kostengünstiger Anschluss: Günstigere Tarife für Großkunden

  • Netzstabilität: Aktives Lastmanagement durch Netzbetreiber

  • Zukunftssicherheit: Frühzeitige Information über Netzausbaupläne

Finanzielle Vorteile:

  1. Reduzierte Investitionskosten: Netzbetreiber beteiligen sich an Investitionen (typisch 20-40%)

  2. Geringere Betriebskosten: Günstigere Netzentgelte

  3. Zusätzliche Einnahmen: Gewinnbeteiligung an Netzdienstleistungen

  4. Risikoteilung: Netzbetreiber übernehmen bestimmte Risiken

Gewinnbeteiligungsmodelle:

  • Umsatzbeteiligung: Netzbetreiber erhalten 5-15% der Ladeeinnahmen

  • Fixum: Jährliche Pauschalzahlung für bereitgestellte Dienstleistungen

  • Performance-basiert: Zahlungen abhängig von Qualität der Netzdienstleistungen

  • Kapitalbeteiligung: Netzbetreiber beteiligen sich direkt am Eigenkapital

Rechtliche Rahmenbedingungen:

  • Unbundling-Vorschriften: Trennung von Netz und Vertrieb muss gewahrt bleiben

  • Diskriminierungsverbot: Gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer

  • Regulatorische Genehmigung: Kooperationen müssen von Regulierungsbehörden genehmigt werden

Beispiel-Kooperationen:

  1. Deutschland: 50Hertz + Allego - 200 Schnellladestationen entlang der Autobahnen

  2. Frankreich: RTE + TotalEnergies - 150 Ladeparks mit Netzdienstleistungen

  3. USA: PG&E + Electrify America - 500 Ladepunkte in Kalifornien

Renditeverbesserung: Durch Kooperationen mit Netzbetreibern können sich die Renditen von Lade-Projekten um 2-4 Prozentpunkte verbessern. Gleichzeitig reduziert sich das Risikoprofil deutlich.

Für AFAX POWER bieten Partnerschaften mit Netzbetreibern die Chance, von deren Infrastruktur und Expertise zu profitieren. Besonders attraktiv sind Kooperationen bei großen Projekten entlang von Autobahnen oder in Netzengpassgebieten.

 
 
 

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